Urkunde von 1220

Der totkranke Odo von Esch, Ministeriale des Erzbischofs von Trier, verpfändet im Einvernehmen mit seiner Gemahlin und seinen Söhnen dem Kloster Himmerod seine Güter in Briedel, bis die Summe von 100 Trierische Silberpfund für sein Seelenheil erwirtschaftet ist.

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Textübertragung von Wolfgang Diederich

Ich Theoderich, durch Gottes Gnade Erzbischof von Trier grüße alle, die diese Urkunde einsehen werden, und wünsche ihnen alles Gute.

Wir möchten Euch allen bekannt geben, das unser Ministeriale Odo von Esch im Einvernehmen mit seiner Gemahlin und seinen Söhnen Gerhard und Odo dem Kloster Himmerod 100 Trierische Silberpfund für sein Seelenheil vermachte;

diese sollen aus seinem Besitz in Briedel von Jahr zu Jahr genommen werden, bis die gesamte Summe erreicht ist;

seinen beiden Söhnen Gerhard und Odo kamen mit dem schwer kranken Vater zum Kloster und legten das Geschenk des Vaters auf den Altar;

sie versprachen bei ihrer Ehre und unter der Bedingung exkommuniziert zu werden, das sie die Anordnung ihres Vaters auf keinen Fall missachten und sich solange nicht in die genannten Güter einmischen würden, bis die erwähnte Summe an das Kloster bezahlt ist.

sie versprachen außerdem, alle Streitfragen, die mit dem Erbe des Vaters an das Kloster übertragen wurden, auf sich zu nehmen und den Schlichtern dieser Streitigkeiten wie es  das Recht vorschreibt und bereitwillig Folge zu leisten.

Bei diesem Verfahren waren anwesend:

Heinrich, der Abt an diesem Ort (des Klosters),
der Prior (Vertreter des Abtes) Hartmann,
B., der Stellvertreter des Priors,
der Kämmerer H.
und noch andere Mönche und Laienbrüder...
der Pfarrer von Littgen,
sein Sohn Richard,
der Geistliche O.
und sein Verwandter, der Ritter Ludwig von der Brücke,
der Ritter Philipp von Esch,
der Ritter Rudolf von Wittlich und andere mehr;

die Frau des oben genannten O. erschien an der Klosterpforte und stimmte dem Rechtsakt zu.

Damit das Kloster in diesen Angelegenheiten keinen Schaden nimmt, haben die oben
Genannten Brüder G. und O. darum gebeten, den vorliegenden Vertrag mit unserem Siegel zu bekräftigen.

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