Die Lastersteine von Briedel

Nach dem Konzil von Trient reagierte die katholische Kirche auf die Reformation und bemühte sich, die aufgezeigten Missstände zu beheben. Dabei wurde auch ein allgemein gültiger Katalog der neuen Glaubensinhalte erstellt. Mit dazu gehörten auch klare und eindeutige Regeln zum Benehmen der Kleriker, insbesondere aber auch der Gläubigen.

Da es ihm von Amts wegen auferlegt war, nicht nur die Ehre Gottes zu erhöhen, sondern auch die Seligkeit seiner Untertanen zu fördern, erachtete es am 16. August 1589 der Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann von Schönborn für sinnvoll und notwendig, zur Verbesserung der öffentlichen Sitte und Moral einen langen Katalog der Übertretungen und der dafür zu verhängenden Bußgelder und Strafen aufzustellen.

Zur Durchführung wurden die Synodalgerichte (Sentgerichte) berufen. Unter Leitung des Pfarrers befassten sich hier sieben Männer als Schöffen mit den Verfehlungen ihrer Mitbürger und verhängten mehr oder weniger harte Strafen. Die Position als Sent war nicht allerorten beliebt. So ist der Ausspruch „Sintschiffe“ noch heute als letztes Wort in hitziger Auseinandersetzung bekannt.

Die Pfarrei Briedel hat den bischöflichen Erlass wortwörtlich übernommen und im Kirchenbuch als für die Pfarrei verbindlich niedergeschrieben.

Unter vielen anderen Verfehlungen, z.B. über Sonn- und Feiertagsverhalten, Fleischkonsum, Fastengebaren, Benehmen in der Kirche und gegenüber dem Pfarrer, fällt der Passus 18 heute besonders ins Auge:

„Zum Achtzehnten, sollen Ehebrecher und Ehebrecherinnen, nach geleisteter und bezeugter beicht, drey sonntag nacheinander eben zur hohen meeß und predigtzeit öffentlich die stein und eine angezundte Kertz tragen, oder bei der Kertzen ein Rudt bloßhaubst und fuß, die ganze meeß und predigt andechtiglich uff den Knien vor dem Hochwürdigen Sacrament sitzen, und dan den letzten sonntag, nach ergangner Beicht, das hochwürdig Sacrament des Altars empfahen, da er aber oder sie diese geistliche straff nit willig annehmen, und bußfertiglich verrichten wollten, sollen sie der Obrigkeit angetragen werden.“

In den Protokollen des Briedeler Sendschöffengerichts, die uns noch ab 1720 vorliegen, sind auch viele Prozesse wegen Ehebruch, unerlaubtem fleischlichem Austausch, bei unehelichen Kindern etc. verzeichnet. Die Strafen für die Frauen, nach einer sicher peinlichen öffentlichen Befragung, fielen meist recht moderat aus. Männer wurden nach Maßgabe der Protokolle zu diesem Anklagepunkt anscheinend keine bestraft.

Bei der im Erlass aufgeführten Strafe mit den „Stein“ handelt es sich um die sogenannten Lastersteine. Es waren zwei Steine von je ca. 10 Pfund (andernorts bis zu 25 Pfund), die mit einer Kette verbunden waren. Sie wurden der Delinquentin um den Hals gehängt und sie musste sie während der ganzen drei Sonntagsmessen tragen. Die Steine hingen im Allgemeinen im Kircheneingang, sodass sie jeder beim Betreten des Gotteshauses sehen konnte und sie damit als Mahnung dienten.

Ob Briedeler zur Lastersteinstrafe verurteilt wurden, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Die Protokolle des Sendschöffengerichts vor 1720 sind durch Pilzbefall beschädigt und nicht mehr lesbar. 1772 wurden die Steine in die Fundamente der neuen Pfarrkirche eingemauert.

Bei der Überführung des verstorbenen Erzbischofs Franz Georg von Schönborn (ein Familienmitglied des Verfassers des Erlasses von 1589) von Koblenz nach Trier musste „die Gemeinde der Leiche einen Teil des Weges das Geleite geben“. Beim Läuten der Kirchenglocken zersprang während der Vorbeifahrt des Schiffes die größte Glocke. War das eine himmlische Strafe für die Briedeler, weil sie es mit der Einhaltung der Regeln und der Bemessung der Strafen nach dem Erlass nicht so ernst nahmen?


Lastersteine sw buch

Quellen:
Sendt-Ordnung zu Briedel (Kirchenbuch Briedel 2, BAT 72,115)
J.J. Scotti: Gesetze und Verordnungen Churfürstentum Trier, , Düsseldorf 1832
Elmar Kroth: Die Sendschöffengerichte, in Kreisjahrbuch COC 2013, S. 25 ff.
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Lästerstein, abgerufen 27.1.2017

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