Die Flurbereinigungen in Briedel
Ein Winzer geht mal grad mal krumm
17mal um den Weinstock rum.
Ist Flurbereinigung geschehn,
dann muss er nur noch 10mal gehn.
Verfahren I, rechte Moselseite und Ortslage, 1972 - 1980
Die Weinberge in Briedel waren durch die seit Generationen übliche Realteilung in viele kleine Parzellen zersplittert. Aus alter Zeit war der ganze mit Reben bepflanzte Berghang zwar mit schmalen Pfaden versehen, aber ausreichend breite Wege, die eine Traktor-Zufahrt zu den einzelnen Weinbergen ermöglicht hätte, fehlten meistens. Dies verhinderte auch den Einsatz moderner Maschinen und erschwerte den Winzern die sowieso schon harte Arbeit.
Mehrere Jahre schon wurde über eine Flurbereinigung diskutiert, bis der Gemeinderat den Antrag stellte und das Verfahren dann 1972 durch das Weinbauministerium in Mainz eingeleitet wurde. Das Verfahren umfasste 65 Hektar der Weinberge auf der rechten Moselseite, ca 100 Hektar Acker-, Wiesen- und Waldflächen sowie die gesamte bebaute Ortslage.
Von 723 beteiligten Eigentümern (Ehemann, Ehefrau und Eheleute waren je nach Grundbucheintrag einzeln Besitzer) wählten 120 Anwesende am 20. Sept. 1972 den ersten Vorstand und es konnte losgehen. Im Jahre 1973 wurde die Planungsgrundlage, der Wege- und Gewässerplan, erstellt. 18 Kilometer Wege, vier Kilometer Mauern (rund 14.000 Kubikmeter) und drei Kilometer Gewässerführungen wurden bis Ende 1975 errichtet.
Die Katasterunterlagen der Ortslage stammten noch aus dem Jahre 1832. Die kleinen und oft verwinkelten Parzellen sowie Überbauungen etc. wurden durch die Neuvermessung bereinigt. Die neu gegliederten Hausgrundstücke bieten künftig eine bessere Rechtssicherheit und Vorteile bei der Planung.
Neben der Neuordnung und Erschließung der Weinberge war auch die Verbesserung der umliegenden Infrastruktur ein wesentliches Ziel des Verfahrens. Einige Maßnahmen hätten ansonsten ohne diesen doch gewaltigen Eingriff in die einzelnen Eigentumsrechte überhaupt nicht durchgeführt werden können.
So konnte z.B. eine Garage am Ende der Moselstraße (Ecke Himmeroderstraße) abgebrochen und die Moselstraße als Ortsstraße bis zum Sportplatz ausgebaut werden. Ein Gebiet, das vorher durch hunderte von kleinen Gartenparzellen aufgesplittert war. Auch der Bau des Ortsrandweges hinter den Häusern des Oberdorfes und der Ausbau und die wegemäßige Erschließung des Friedhofs gehören zu dem erfolgreichen Projekt. Die Arrondierung hatte als weiteres Ergebnis die Bereitstellung von 80 Bauplätzen, die es vielen Winzern endlich ermöglichte, die enge und verwinkelte alte Ortslage zu verlassen und großzügige, wirtschaftlich durchdachte neue Keller- und Kelterhäuser zu bauen. Auch die Schaffung von vielen Gästezimmern ermöglichte den Aufbau eines weiteren Standbeines der Betriebe. Nicht nur der Ausbau von Wanderwegen, auch die Arrondierung des Moselvorlandes gab der Gemeinde die Chance, auch hier für Gäste und Einheimische ortsbildprägende Maßnahmen durchzuführen.
1978 erfolgte die Bekanntgabe der Neueinteilung und im März 1979 war schon der Besitzübergang der neuen Wirtschaftsgrundstücke, die sich durch die Zusammenlegung von 2.600 auf rund 500 verringert hatten, auf die alten Besitzer.
Es gab auch eine Reihe von nicht mehr ermittelbaren Besitzern. Deren Grundstücke, meistens handelte es sich um Splitterparzellen, die bei einer Eigentumsüberschreibung vor mehreren Generationen vergessen wurden, wurden bewertet und das Geld harrt bei der Gemeinde der Abholung. In einem Falle konnte ein kleiner Betrag sogar nach Brasilien zu Nachfahren der Anfang des 19. Jh. ausgewanderten Eigentümers überwiesen werden.
Rund sieben Millionen DM wurden verbaut, von denen die Eigentümer ca 20 % zu tragen hatten. Die Planung und Durchführung erfolgte durch das Kulturamt Simmern, das vor Ort von einem siebenköpfigen Vorstand unter Leitung von Gottfried Thur, unterstützt wurde.
Nach dem Besitzübergang erfolgte sogleich der Wiederaufbau, denn die Zeilenbreite und Ausrichtung musste an die neuen Wegeführungen angepasst werden, damit ein wirtschaftlicher Maschineneinsatz ermöglicht wird. Da die Winzer nicht alle ihre Weinberge in einem Jahr umstellen können, weil die damit verbundenen Ernteausfälle von ca drei Jahren, nicht zu verkraften sind, wurde das Roden und Neupflanzen, unterstützt von der sich gebildeten Aufbaugemeinschaft Briedel, in mehreren Jahrstranchen umgesetzt.
Verfahren II und III, linke Moselseite, 1992 - 2003
Der Erfolg der ersten Flurbereinigungsmaßnahme hatte die Winzer überzeugt. Kleine Reibereien und das Übervorteiltfühlen Einzelner hatte sich gelegt, nachdem alle die großen Vorteile erkannten und in ihrem Betrieb den Nutzen nachvollziehen konnten.
Dem nach langen Diskussionen vom Gemeinderat gestellten Antrag wurde 1991 stattgegeben und das Verfahren für die 160 Hektar Weinberge der rechten Moselseite vom Ministerium eingeleitet. Die Statistik nennt zu dieser Zeit 149 Weinbaubetriebe für Briedel. Während in der vorausgehenden Aufklärungsversammlung noch 130 Beteiligte anwesend waren, wählten 1992 nur noch 61 Eigentümer den neuen siebenköpfigen Vorstand, der unter der Leitung von Günther Rosenbaum das Verfahren begleitete. Planung und Ausführung erfolgte durch das Kulturamt Mayen.
Das Geld in den öffentlichen Kassen wurde knapp und das Verfahren musste 1994 aufgesplittet werden, auch um mittlerweile unterschiedlichen Vorgaben genügen zu können.
Teil II von der Pündericher Grenze bis zur Korat (Wasserlauf) : 76 Hektar, 400 Eigentümer,
Teil III von der Korat bis zur Kaimter Grenze: 89 Hektar, 450 Eigentümer
Dann ging's aber zügig los. Die Wege wurden in den Steilhang getrieben, während in den Flachlagen zunächst nur die Vermessung erfolgte. Erst kurz vor der Wiederzuteilung wurde hier gerodet und die Wege ausgebaut. Die im Überschwemmungsgebiet der Mosel liegenden Weinberge mussten gedreht und die Zeilen mit einer Mindestbreite in Fließrichtung ausgerichtet werden. Damit soll, so sagen es die Experten, der Wasserabfluss beschleunigt und Hochwasser gemindert werden.
Die Wege im Steilhang erfordern relativ viel Fläche, sodass der Flächenabzug für Wegeanteil sich auf 14 % belief. Im Verfahren II wurden 2,19 Millionen DM verbaut, 28.000 DM weniger, als ursprünglich geplant. Die Parzellen wurden im Verhältnis 6:1 in die neuen Wirtschaftseinheiten überführt.
Am 15. Jan. 1996 erfolgte der Besitzübergang und der Wiederaufbau begann.
Am 27.1.1995 konnte dann auch das abgetrennte Verfahren III angegangen werden. Vorstand und Durchführung blieben unverändert, da die Maßnahmen teilweise ineinander griffen.
Wie schon im Abschnitt II haben eine ganze Reihe von Eigentümern, die keinen Weinbau mehr betrieben, ihre bisher verpachteten Flächen gegen Geldentschädigung an die Teilnehmergemeinschaft übertragen. Das ermöglichte es den zukunftsgerichteten aufstockungswilligen Winzerbetrieben, ihre Flächen daraus günstig aufzustocken und den Erfordernissen des Absatzmarktes anzupassen.
Der Steillagenanteil war geringer und so wurden nur 8 % der Fläche als Wegebeitrag benötigt. Es waren zwar hier mehrere auf Privatinitiative gebaute schmale Wege vorhanden, die verbreitert und befestigt wurden, aber die entsprechenden Grundflächen waren dabei immer noch im Privatbesitz.
10,5 Kilometer bestehende Wege wurden teils verbreitert und befestigt und 8 Kilometer neue Wege wurden geschaffen. 3 Kilometer Stützmauern wurden errichtet und 2,5 Kilometer Wasserführungen angelegt. Die Baukosten betrugen 2,41 Millionen DM und schon am 15.12.1997 konnte die Besitzeinweisung in die neuen, im Verhältnis 5 : 1 zusammengelegten Wirtschaftseinheiten, erfolgen. Anschließend begann der Wiederaufbau, wobei auch hier das Drehen der Zeilenrichtung im Hochwasserbereich eine schnelle und einheitliche Vorgehensweise erforderte. Dieses Umlegen ermöglichte, wie auch beim Schwesterverfahren, die Wege auch als befahrbare Verbindung zum Flussufer bei Hochwasser zu nutzen.
Während vor dem Verfahren etwa 95 % der Weinberge die Einzelpfahlerziehung hatten und nur 5 % Drahtanlagen waren, sind nach dem Wiederaufbau nunmehr der weit überwiegende Teil als Drahtrahmen ausgelegt. Auch im Steilhang zeigt diese Erziehungsart ihre enormen Arbeitsvorteile. Die Querterrassierung hat sich bei uns als wenig praktikabel erwiesen.
Die weitere Entwicklung zeigt klar auf, dass der Wegebau und die Arrondierungen dem Weinbau in Briedel eine gute Zukunftsperspektive geschaffen haben. Die Mechanisierung der Arbeiten im Weinberg schreitet schnell fort und ohne die Flurbereinigungsprojekte wäre heute ein wirtschaftlicher Qualitätsweinbau nicht mehr möglich.
Der Erhalt der Weinberge als landschaftsprägender Faktor ist war auch im Interesse des Tourismus zwingend erforderlich. Die Bildung von Drieschen (Brachfallen) im Kerngebiet des Briedeler Weinbaus konnte verhindert (aus späterer Sicht: verzögert) werden. Auch die Ortslage hat durch die vielfältigen geschaffenen Möglichkeiten an Wohnqualität zugenommen.
Die Aufbaugemeinschaft Briedel
Im Zuge der Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens wurde auf Antrag der Wiederaufbaukasse der rheinland-pfälzischen Weinbaugebiete am 14.6.1972 durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell die Aufbaugemeinschaft Briedel als Körperschaft des öffentliches Rechts errichtet.
Die Aufbaugemeinschaft, der alle Grundstücksbesitzer im Verfahrensgebiet angehören, hat die Aufgabe, im Aufbaugebiet den planmäßigen Wiederaufbau der Rebflächen nach produktions- und arbeitswirtschaftlichen Grundzügen durchzuführen.
Gerade dieser gemeinschaftliche Wiederaubau nach der Neuzuteilung der Grundstücke war notwendig, um allen Winzern gleichermaßen mit jungen Reben bepflanzte Weinberge zur Bewirtschaftung zuzuteilen und die bisherige kleinteilige Zeilung den neuen Grundstücksgrenzen und modernen Wirtschaftsbedürfnissen anzupassen. Durch die gemeinschaftliche Maßnahme konnten die Rigolarbeiten großflächig und daher kostengünstig erledigt werden. Auch bei der Beschaffung der Grunddüngemittel, der reblausresistenten Pfropfreben, sowie der Pfähle und Drahtrahmen erreichte die AG durch die Bündelung des Bedarfs hohe Preisnächlässe für die Winzer.
Die Wiederaufbaukosten wurden durch öffentliche Mittel bezuschusst. Darüber hinaus gewährte die Aufbaugemeinschaft ihren Mitgliedern zinsgünstige Kredite zur Finanzierung des Wiederaufbaus und des Ernteausfalls. Die notwendigen Mittel dazu wurden bei der Wiederaufbaukasse refinanziert.
Zunächst war die AG auf die Weinbergsflächen der rechten Moselseite (Verfahren I) beschränkt. 1985 erfolgte dann die Ausdehnung auf die Flächen der linken Moselseite (Verfahren II und III).
Die Beiträge, die zunächst nach Flächenanteilen umgelegt werden sollten, wurden später nach Inanspruchnahme und der Summe der öffentlichen Förderungen berechnet.
Das Kapital der AG wurde nach Abschluss der Maßnahmen zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Wege und anderen weinbaufördernden Zwecken eingesetzt. So konnte auch auf der Martinslay eine schöne Schutzhütte errichtet werden.